- 2939 -

1307. Juni 23. Glogau.

vig. S. Joh. bapt.

Heinrich, Erbe des Königreichs Polen, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau und Posen, schenkt dem von ihm zu seines Vaters, Herzog Konrad, und dem eignen Seelenheile in seiner Stadt Glogau errichteten Nonnenkloster zum heil. Kreuze das herzogliche Gut Obora (Oberau) und drei Hufen in Sarkow (Zarkau) mit dem zu den letzteren gehörigen Walde, den Gehölzen und Sümpfen und mit der Mühle weiland des Barth., gelegen vor den Gräben der Stadt am Oderflusse mit allem herzoglichen Hechte und voller Freiheit. Und Niemand soll eine Mühle an der Oder erbauen dürfen von Zarkau an bis zu der Brücke, auf der man von der Stadt zum herzoglichen alten Schlosse geht, ohne Zustimmung der Nonnen. Diese erhalten auch freie Fischerei in der Oder in des Herzogs ganzem Dominium, und sie dürfen sich an der Oder zwei Fischer halten, die der Sitte nach zwischen 2 Schiften fischen. Auch sollen die Menschen von den Gütern des erwähnten Klosters im ganzen Herzogthum Zollfreiheit geniessen und auch von keinem herzoglichen oder städtischen Vogte oder Beamten, sondern allein von den Stifts-Prokuratoren oder -Vögten gerichtet werden.

Z.: Bogusch v. Wisinburg, Albert Truchsess de Burnis (v. Borne), Dietrich de Siglicz (Seidlitz) und Tammo dessen Bruder, Wolvram v. Panwicz, Czulco de Lassatich, Jenchin v. Haugwitz, Heinrich der Jude; ausgef. durch den herzogl. Protonotar Friedrich v. Bunthense.


Or. mit dem an grünrothen Seidenfäden hängenden bekannten Thronsiegel des Herzogs mit der doppelten konzentrischen Umschrift im Bresl. Staatsarch. Glogau Klarenst. 3.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.